Auszug Interview taz (01.02.2010) mit Cornelia Ziehm (Rechtsexpertin der Deutschen Umwelthilfe):
taz: Warum fordern Sie in Ihrem Gutachten nicht den sofortigen Ausstieg aus der Atomkraft?
Ziehm: Als Rot-Grün ab 1998 den Atomausstieg umsetzen wollte, wäre ein Sofortausstieg – unter anderem wegen der fehlenden Atommüll-Entsorgung – eigentlich rechtlich geboten gewesen. Dass dann lediglich Restlaufzeiten pro Reaktor festgelegt wurden, war Ergebnis einer Abwägung zwischen widerstreitenden Grundrechten. Auf der einen Seite standen die Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger, auf der anderen Seite das Recht der AKW-Betreiber, ihre Reaktoren unbefristet zu betreiben. Jede weitere Verlängerung der Laufzeiten ist nun aber verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen.
taz: Wo findet man die staatlichen Schutzpflichten im Grundgesetz?
Ziehm: Sie werden aus den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger abgeleitet – konkret aus den Grundrechten auf Leben, Gesundheit und Eigentum. Die Menschen haben nicht nur Abwehrrechte gegen staatliche Maßnahmen. Sie haben auch den Anspruch, dass der Staat sie vor Gefahren schützt, die von privaten Unternehmen ausgehen. Seit 1994 verlangt das Grundgesetz außerdem den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen.
Cornelia Ziehm (40) ist promovierte Juristin und leitet bei der Deutschen Umwelthilfe das Ressort “Klimawandel und Energiewende”.
Das vollständige Interview (“Der Staat verletzt seine Schutzpflicht”): http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/der-staat-verletzt-seine-schutzpflicht/
