Editorial, veröffentlicht in: Politik & Kommunikation Heft Juli/August 2010
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen, sagte der französische Denker Montesquieu vor 260 Jahren. Der Satz wird gerne zitiert und selten befolgt. Regierung und Parlament nutzen geschriebene Normen viel zu häufig als Instrument ihrer Politik, auch wenn die Klage, die Gesetzesflut schwelle stetig an, mit Zahlen nicht zu belegen ist. Denn die Produktion zumindest des Bundestags bewegt sich pro Legislaturperiode konstant im Bereich von 500 bis 600 Gesetzen. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um gänzlich neue Gesetze, meistens haben wir es mit solchen zu tun, die andere Gesetze ändern und manchmal sogar aufheben.
Und trotzdem liegt die Schwelle zu niedrig, ab der die Politik das Instrument des Gesetzes einsetzt: Wozu beispielsweise die Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers, wenn sie volkswirtschaftlich keinen Nutzen zeigt und eine noch größere Uneinheitlichkeit der Steuersätze schafft – und letztlich auch größere Ungerechtigkeit? Zu oft ist das Ziel eines Gesetzes nicht, gestaltend in Gesellschaft und Wirtschaft hineinzuwirken. Zu oft liegt der Zweck nicht mehr darin, das Gemeinwohl, sondern nur noch Partikularinteressen zu fördern. Und dabei muss es sich nicht zwangsläufig um die Interessen einer Lobby handeln: Das Partikularinteresse besteht nicht selten darin, dass die politische Klasse Symbolpolitik betreibt und beweisen will, dass sie die Dinge anpackt. Dann dient das Gesetz im schlimmsten Fall also nur der politischen Klasse selbst. Es würde bereits helfen, einen Passus in jedes Gesetz zu schreiben, der das zu erreichende Ziel definiert. Parlament und Regierung sollten Rechenschaft ablegen. Jedes Gesetz sollte nach Ablauf einer Frist auf den Prüfstand gestellt werden: Haben wir das Ziel erreicht? Wenn nein, warum nicht? Braucht es eine Neujustierung, sprich: eine Änderung des Gesetzes? Sollten wir es womöglich ganz aufheben?
mit freundlicher Genehmigung von Politik & Kommunkation
